Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1) Maklervertrag
Mit den von uns präsentierten Immobilien bietet Ihnen die zuHaus GmbH ihre Dienste als Vermittlungs- und
Nachweismakler an. Der Maklervertrag kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Bestätigung (inTextform) über die Inanspruchnahme unserer Dienstleistung zustande.
2) Maklercourtage
Die im Exposé ausgewiesene Courtage ist erst fällig bei
a) Abschluss eines notariellen Kaufvertrages oder b) Unterzeichnung eines Gewerbemietvertrages.
3) Vertraulichkeit
Sämtliche Informationen sind vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung der zuHaus GmbH. Kommt infolge unbefugter Weitergabe zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber der zuHaus GmbH ein Hauptvertrag (Kauf/Mietvertrag usw.) zustande, so ist der Empfänger verpflichtet, der zuHaus GmbH die im Exposé ausgewiesene Provision zu zahlen. Sollte das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt sein, so teilen Sie uns dieses bitte unverzüglich mit.
4) Haftung
Alle Immobilienangebote sind freibleibend, unverbindlich und vorbehaltlich Irrtümern, Zwischenverkauf und
Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung. Da die von der zuHaus GmbH weitergegebenen Informationen und Unterlagen von Dritten stammen, übernimmt sie keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der Angaben. Es obliegt daher dem Kunden, die Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.
5) Doppeltätigkeit
Die zuHaus GmbH ist berechtigt, für beide Vertragspartner entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu sein. Hierbei ist die zuHaus GmbH zur Unparteilichkeit verpflichtet.
6) Informations – und Rückfrageklausel
Die zuHaus GmbH ist berechtigt, beim Vertragsabschluss anwesend zu sein und eine vollständige
Vertragsabschrift zu erhalten. Kommt ein Vertrag ohne die Mitwirkung der zuHaus GmbH zustande, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners. Darüber hinaus erteilt der Verkäufer der zuHaus GmbH, auch nach Auslaufen des Hauptvertrages, für die Dauer von 12 Monaten, Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch.
7) Hinweis zur Geldwäsche
Die zuHaus GmbH ist nach §§1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) gesetzlich dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen.
Hierzu ist es erforderlich, dass die relevanten Daten Ihres Personalausweises festgehalten werden –
beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw.
Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
8)Hinweis auf die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Ihre personenbezogenen und alle übrigen Daten werden nach den Bestimmungen der EU-DatenschutzGrundverordnung (DSGVO) erfasst. Ihre Daten werden gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist dagegen spricht, bzw. keine anderen vorrangigen berechtigten Gründe vorhanden sind.
9) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht
rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der AGB
ansonsten nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.
Das gleiche gilt soweit die AGB eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.